Housesitting & Versicherung: Privat- & KFZ-Haftpflicht
Beim Housesitting gibt es einiges zu beachten, was die Versicherung angeht.
„Muss ich als Housesitter haften, wenn mir während des Housesitting etwas kaputt geht, oder greift meine Haftpflicht-Versicherung?“ Kurz gesagt: Es kommt drauf an.
Housesitting erlebt als alternative Art des Urlaubs und des Reisens, einen regelrechten Boom!
Besonders die Vorteile für Haus- & Tierbesitzer, wissen zu überzeugen. Doch wer haftet, wenn dem Housesitter mal etwas zu Bruch geht, oder der Housesitter mit dem geliehenen Auto einen Unfall hat?
Diese Fragen klären wir in diesem Artikel.
Hinweis: Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine einzelfallbezogene Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Sie dienen der allgemeinen und unverbindlichen Information der Lesenden. Sie können und sollen eine Beratung durch einen Anwalt oder eine Versicherungsexpertin in einem konkreten Einzelfall nicht ersetzen. Aus den Informationen auf dieser Seite kann kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit abgeleitet werden. Die Berufung auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Seite ist ausgeschlossen, ebenso der Rechtsweg. Ebenfalls kann nicht garantiert werden, dass die bereitgestellten Informationen zum gewünschten Ergebnis führen.
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Private Haftpflicht-Versicherung als Housesitter
Wenn dir als Housesitter während des Housesittings etwas im Haus des Gastgebers kaputt geht, bist du in der Haftungspflicht.
In Deutschland ist die Pflicht zum Schadensersatz in § 823 BGB geregelt:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig […] das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
§ 823 Absatz 1 BGB
Wie der Name es bereits andeutet, kannst du dich gegen solche Ansprüche versichern, indem du eine private Haftpflichtversicherung abschließt.
Die private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Pflichtversicherung. Es ist allerdings ratsam, eine solche zu haben.
Wenn du also eine Haftpflichtversicherung hast und Housesitting nicht gegen Bezahlung durchführst (denn Housesitting ist meist ein Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst) bist du mit einer privaten Haftpflichtversicherung bestens abgesichert.
Wichtig: Gefälligkeitsklausel ⚠️
Viele alte Haftpflichtversicherungen haben eine Klausel, welche Schäden bei Gefälligkeitsdiensten ausschließt. Hierunter fallen zum Beispiel das Helfen beim Umzug eines Freundes, das Blumengießen bei Verwandten die im Urlaub, wenn dir dabei etwas kaputt geht.
Und auch beim Housesitting handelt es sich um einen Gefälligkeits- bzw. Freundschaftsdienst, sofern du es unbezahlt machst.
Prüfe daher vor deinem nächsten Housesit, ob deine private Haftpflichtversicherung diese Klausel hat und wechsel wenn nötig den Anbieter. Den Versicherer zu wechseln geht heutzutage ganz einfach, zum Beispiel über Vergleichsportale wie Check24*.
Beim Wechsel des Versicherers kannst du meist sogar noch bis zu 100 € im Jahr sparen!
💡 Außerdem ist zu beachten, dass die meisten Haftpflichtversicherungen nur bei einfacher Fahrlässigkeit für den Schaden aufkommen. Grobe Fahrlässigkeit hingegen ist meist nicht versichert. Grobe Fahrlässigkeit läge beispielsweise dann vor, wenn du eine Pfanne mit heißem Öl auf der eingeschalteten Herdplatte stehen lässt, du einfach weggehst, und die Pfanne Feuer fängt.
Haftpflicht & Versicherung beim Housesitting im Ausland
Besonders beliebt ist Housesitting bei Haus- & Tierbesitzern auch in den USA & Kanada, sowie in Neuseeland und Australien. Weshalb es dort auch sehr viele Angebote gibt.
Wenn du im Ausland auf Housesitting bist, können die Regeln und Größenordnungen einer Schadensersatzpflicht sehr variieren. Besonders in den USA sind die Haftungssummen oftmals erheblich höher.
Deine Haftpflichtversicherung sollte daher weltweite Gültigkeit besitzen und auch die Dauer deines Housesits abdecken.
Überprüfe daher vor deinem Housesit die Versicherungsbedingungen deiner privaten Haftpflichtversicherung, ob es hier Ausschlussklauseln gibt und wechsle, falls zutreffend rechtzeitig den Versicherer.
Das geht heutzutage ganz einfach online über verschieden Vergleichsportale wie Check24*.
Unser Tipp: Schriftliche Vereinbarung treffen
Im besten Fall wird über den Housesit eine schriftliche Vereinbarung zwischen Housesitter und Housesitting-Gastgeber geschlossen.
Hierin kann man auch festhalten, wer für Schäden aufkommt, die eventuell während des Housesits entstehen. Zum Beispiel, dass der Houssitter grundsätzlich von der Pflicht zum Schadensersatz freigestellt wird.
Auch möglich: Der Housesitter kommt für Schäden auf, die einen Maximalwert von 20 € nicht überschreiten, also eine Selbstbeteiligung. Den Restbetrag hat der Housesitting-Gastgeber selbst zu tragen.
Eine Vorlage für einen Housesitting Vertrag zu Download und was in eine solche Übereinkunft reingehört, findest du ebenfalls hier auf Housesitting-Welt.
Benutzung von Autos während des Housesits
Kfz-Versicherung des Housesitting-Gastgebers
Manchmal hat man beim Housesitting das Glück, das Auto der Hauseigentümer mitbenutzen zu dürfen. Doch wie ist das mit der Versicherung, wenn der Housesitter einen Unfall hat?
Beim Führen fremder Fahrzeuge im In- und Ausland ist man als Housesitter in erster Linie über den Housesitting-Gastgeber versichert, sofern dessen Versicherung den Gebrauch des Autos durch Personen mit einschließt, die weder Halter noch Eigentümer des Autos sind und die auch nicht mit im selben Haushalt leben.
Wenn dritte Personen also in der Versicherung des Housesitting-Gastgebers mitversichert sind, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz.
Private (KFZ-)Haftpflicht-Versicherung
Bei sehr guten privaten Haftpflichtversicherungen* ist das Führen fremder Fahrzeuge im Ausland ebenfalls mitversichert. So auch etwaige Schäden die man durch den Gebrauch des Fahrzeugs einem Dritten (bei einem Unfall) oder am Fahrzeug selbst zufügt oder verursacht. Damit wäre dann auch der Fall des Housesitters abgedeckt, der beim Fahren des Autos des Housesitting-Gastgeber einen Unfall baut.
Auch für Mietwägen, die man während des Housesits, regulär über einen Mietwagenanbieter mietet, gilt: Entweder du hast selbst eine entsprechende Versicherung, die das Führen von Kraftfahrzeugen im jeweiligen Land abdeckt (Vollkasko & Haftung gegenüber Dritten) oder schließt eine Versicherung (TPL, CDW, SLI) mit der Mietwagenfirma ab.
TPL = Third Party Liability = Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten, meist in Höhe des gesetzlichen Minimums
CDW = Collision Damage Waver = vertraglicher Ausschluss von Haftungsansprüchen der Mietwagenfirma Dir gegenüber bei Schäden am oder Verlust des Fahrzeug; entspricht der Vollkaskoversicherung, ist aber keine Versicherung sondern ein vertraglicher Haftungsausschluss.
SLI = Supplemental Liability Insurance = Erhöhung der Haftpflicht-Deckungssumme auf z.B. auf 1 Mio €
Bei besonders guten Reisekreditkarten, mit denen du im Ausland gebührenfrei Geld abheben kannst, ist ofmals auch eine KFZ Vollkasko-Versicherung für fremde Fahrzeuge und Mietwägen im Ausland enthalten. Etwa bei der Barclays Platinum Mastercard und Visa Kreditkarte*.
Housesitting Versicherung über Trusted Housesitters
Bei der Standard- und Premiummitgliedschaft von Trusted Housesitters* sind diverse Versicherungen enthalten, die für Unfall- und Haftpflicht-Schäden aufkommt, die durch das betreute Tier verursacht werden.
Zum Beispiel, wenn der Hund beim Gassigehen den Rasen des Nachbarn umgräbt oder eine Person freudig anspringt, diese stürzt und sich den Arm bricht.
Hierbei ist zu beachten, dass sich die Versicherung nur auf Hunde und Katzen bezieht. Andere Haustiere, Nutztiere oder Pferde sind nicht eingeschlossen. Außerdem muss der Schaden durch das Tier verursacht worden sein.
Außerdem ist für Hauseigentümer und Housesitting-Gastgeber eine Versicherung ab der Standard-Mitgliedschaft enthalten, die für Schäden aufkommt, die durch den Housesitter verursacht wurden.
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Fazit: Wer haftet für Schäden beim Housesitting?
Es kann schon mal passieren, dass dir während des Housesittings ein Teller zu Bruch geht. Hierüber wird höchstwahrscheinlich kein Streit vom Zaun gebrochen werden.
Wenn es jedoch um Dinge von hohem Wert geht, ist es stets wichtig, eine vernünftige private Haftpflichtversicherung zu haben, die gesetzt dem Fall den Schaden begleicht.
Diese sollte im Ausland weltweit unbegrenzt gültig sein.
Beim Fahren fremder Autos während des Housesittings sollte man als Housesitter stets vorher klären, ob man über die Versicherung des Gastgeber mitversichert sein wird und seinen eigene KFZ-Haftpflicht Versicherung wenn nötig ergänzen.
Außerdem können die Versicherungen, die bei der Plattform Trusted Housesitters ab der Standard-Mitgliedschaft* enthalten sind sehr nützlich sein.
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Tipp: Erkundige dich außerdem, was du als Housesitter bei deiner Krankenversicherung beachten solltest!
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